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Fristen IVDD und IVDR

Adrian Moser

Die EU hat die Übergangsfristen der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) 2017/746 ab Dezember 2021 verlängert, wie aus der Pressemitteilung hervorgeht.

Die Herausforderung

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Oktober 2021 ohne Änderungen angenommen. Dies ändert jedoch nichts am Datum des Inkrafttretens der Verordnung. Dieser ist weiterhin auf den 26. Mai 2022 festgelegt. 

Die Lösung

Die neuen Fristen geben den Herstellern und benannten Stellen jedoch etwas mehr Spielraum, um IVD-Produkte dem Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen. Eine weitere Änderung, die die Europäische Kommission im März 2023 vorgenommen hat, betrifft den Wegfall der Verkaufsfrist.

Die neuen Regelungen könnten also beispielsweise verhindern, dass IVDs massenhaft vom Markt verschwinden und sichere Produkte unnötig weggeworfen werden.

Wissenswertes

Weitere Informationen zu allen Fristen von In Vitro Diagnostika finden Sie im Merkblatt der Swissmedic. 
MU600_00_016d_MB Pflichten Wirtschaftsakteure CH

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